PIH AGB

PIH Reisebedingungen & AGB
Die PIH Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und PIH Präventionsreisen. Sie sind für Neubuchungen bis zum 30.06.2018 gültig. Für Buchungen ab dem 01.07.2018 gelten in einigen Teilen veränderte AGB auf Basis einer neuen Pauschalreiserichtlinie. Sehen Sie bitte bei Buchungen nach diesem Termin die neuen AGB unter dem folgenden Link ein: AGB. Diese Version wird Ihnen dann auch im Buchungsverlauf übermittelt. Beachten Sie bitte auch die Seite „Wissenswertes“.
1. Anmeldung und Bestätigung (Abschluss des Reisevertrages)
Bitte melden Sie sich so früh wie möglich an! Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt PIH Präventionsreisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
Die Kosten für Nebenleistungen, wie zur Besorgung von Visa und Devisen sowie für telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
Den Restbetrag zahlen Sie bitte – ohne besondere Zahlungsaufforderung – spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang.

2.1 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist PIH Präventionsreisen berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

2.3 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen ist PIH Präventionsreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 zu belasten.
3. Reiseprogramm und Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von PIH Präventionsreisen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch PIH Präventionsreisen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von PIH Präventionsreisen herausgegeben werden, sind für PIH Präventionsreisen und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von PIH Präventionsreisen gemacht wurden.
3.3. Bitte informieren Sie sich vor Abflug wie viel freie Gepäckstücke und wie viele Gepäckgewicht der von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollte Ihnen die gebuchten Gepäckgrenzen nicht ausreichen, können Sie diese bis 1 Tag vor Abflug bei PIH Präventionsreisen nachbuchen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von PIH Präventionsreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
PIH Präventionsreisen wird sich von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird PIH Präventionsreisen, auch ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 PIH Präventionsreisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann PIH Präventionsreisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PIH Präventionsreisen von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann PIH Präventionsreisen von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren PIH Präventionsreisen gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für PIH Präventionsreisen verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für PIH Präventionsreisen nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PIH Präventionsreisen sich unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PIH Präventionsreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

4.3 Bei Gruppen Präventionsreisen ist PIH Präventionsreisen berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers einen anderen Yogalehrer für die Reise einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann PIH Präventionsreisen einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Höhe der Rücktritsspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote. Haben wir in den Buchungsbedingungen keine abweichenden Angaben gemacht, ist unser Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschaliert:

• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• bis   8. Tag vor Reiseantritt 65%
• bis   4. Tag vor Reiseantritt 75%
• bis   2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. Dem Präventionsreisenden bleibt es unbenommen, PIH Präventionsreisen nachzuweisen, dass PIH Präventionsreisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. PIH Präventionsreisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist PIH Präventionsreisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollte auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen werden, so entstehen PIH Präventionsreisen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. PIH Präventionsreisen berechnet daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann PIH Präventionsreisen im Einzelfall auf das Stornierungsentgeld verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben.
5.3. Bis zum Reiseantritt kann der Präventionsreisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so ist PIH Präventionsreisen berechtigt, zusätzlich zu den PIH Präventionsreisen dadurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zu erheben. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

5.4. Ein Widerrufsrecht steht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu. Gutscheine sind von dieser Regelung ausgenommen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
PIH Präventionsreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Präventionsreisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, behält PIH Präventionsreisen den Anspruch auf den Reisepreis; PIH Präventionsreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PIH Präventionsreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der PIH Präventionsreisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge; wenn die in einer Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise nicht erreicht wird, können wir bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zurücktreten. Über die konkrete Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem unsere Rücktrittserklärung dem Präventionsreisenden spätestens zugegangen sein muss, weisen wir Sie in der Reisebestätigung hin.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat PIH Präventionsreisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PIH Präventionsreisen als auch der Präventionsreisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Präventionsreisenden zur Last.“
9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Fremdleistungen
PIH Präventionsreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Ziel ort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von PIH Präventionsreisen sind.

PIH Präventionsreisen haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PIH Präventionsreisen ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Sie erreichen PIH Präventionsreisen unter: Tel.: +49 (0)7443 2405890, Fax: +49 7443 2406341, per Mail unter info@praevention-im-hotel.de

Geben Sie bitte Ihren Namen, Ort, Ihr Hotel mit Reiseantritt und die im Gutschein genannte Präventionsreisenummer an.

Unterlassen Sie die Beanstandung schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

PIH Präventionsreisen ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass PIH Präventionsreisen eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Abhilfe kann PIH Präventionsreisen auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, PIH Präventionsreisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie PIH Präventionsreisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von PIH Präventionsreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, PIH Präventionsreisen erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flug Präventionsreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder PIH Präventionsreisen unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Präventionsreisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist,
2. soweit PIH Präventionsreisen für einen dem Präventionsreisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Mögliche Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. Luftverkehrsgesetz bleiben unberührt.

11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Die deliktische Haftung von PIH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungssumme gilt jeweils je Präventionsreisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12. Fristen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber PIH Präventionsreisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden. Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 10.3. Diese sind bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.

12.2 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PIH Präventionsreisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PIH Präventionsreisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PIH Präventionsreisen beruhen.
12.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.4 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.5 Schweben zwischen dem Präventionsreisenden und PIH Präventionsreisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder PIH Präventionsreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Obliegenheiten des Kunden
Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind PIH Präventionsreisen vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen.
Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten des Zielland maßgeblich. Nur bei rechtzeitiger Information können wir gewährleisten, dass Sie auch alle gebuchten Leistungen erhalten. Unterlassen Sie diese Information und können wir aus diesem Grund unsere Leistungen nicht erbringen, wird PIH Präventionsreisen von der beeinträchtigten Leistung frei gestellt.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 PIH Präventionsreisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mit Präventionsreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn PIH Präventionsreisen schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3 PIH Präventionsreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang auch notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PIH Präventionsreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PIH Präventionsreisen die Verzögerung zu vertreten hat.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. „Black List“)
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist PIH Präventionsreisen verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist PIH Präventionsreisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PIH Präventionsreisen bekannt ist,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird PIH Präventionsreisen Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird PIH Präventionsreisen Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf
16. Rechtswahl / Gerichtsstand
16.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der PIH Präventionsreisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen PIH Präventionsreisen im Ausland für die Haftung von PIH Präventionsreisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.
16.2 Der Kunde kann PIH Präventionsreisen nur an deren Sitz verklagen.
16.3 Für Klagen von PIH Präventionsreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PIH Präventionsreisen vereinbart.
16.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und PIH Präventionsreisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Sonstige Bestimmungen
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
b) Alle personenbezogenen Daten, die Sie PIH Präventionsreisen zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Präventionsreisen Sie zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
19. Informationspflicht
gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. 
PIH Präventionsreisen nimmt derzeit aber nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
20. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter Datenschutz aufgerufen werden können.
Veranstalter:
PIH Prävention
Schiessgrabenstrasse 30
72280 Dornstetten
Telefon: 07443 2405891
Telefax: 07443 2406341
E-Mail: Natalie (at) pih-events.de

Impressionen

Damit es nicht so weit kommt, haben wir die Präventionshotels ins Leben gerufen. Auf den folgenden Seiten zeigen wir Ihnen, wie wichtig die Gesundheitsvorsorge ist, was gute Prävention für Ihren Körper und Ihren Geist bedeutet. Präventionshotels zeigen Ihnen einen neuen Weg, der Ihre Lebensqualität in vielen Bereichen verbessern kann. Wir laden Sie ein, uns auf diesem Weg zu unterstützen und mit uns zu gehen.

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